Eine Direktversicherung als eine der fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die ein Arbeitgeber
für seine/n Mitarbeiter/in abschließt. Dabei vereinbart der/die Arbeitnehmer/in mit dem Arbeitgeber, dass ein Teil des Gehalts nicht ausgezahlt,
sondern zum Aufbaue einer Altersvorsorge verwendet wird. Der Arbeitgeber schließt hierbei eine für die Direktversicherung geeignete Renten-
versicherung ab und führt den vereinbarten Teil des Einkommens direkt als Versicherungsbeitrag ab.
Sie ist ein beliebtes Modell zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Die Direktversicherung wird häufig in kleinen und mittelständischen
Unternehmen angeboten. Dabei besteht die Möglichkeit Einzel- oder Gruppenverträge zu wählen.
Gruppenverträge, die für mehrere Arbeitnehmer/innen gelten, sind oft kostengünstiger. Für Arbeitnehmer/innen können die Beiträge zur
Direktversicherung in den Lohnsteuerklassen I – IV steuerlich und auch sozialversicherungsrechtlich begünstigt werden.